Anrechenbarkeit von Leistungen

Parallell zu den organisatorischen Vorbereitungen, die Sie mit dem International Office bestreiten, müssen Sie sich nun auch um die Anrechenbarkeit Ihrer Studienleistungen kümmern. Also: Welche Kurse werden an der Gastuniversität für Erasmus Studierende angeboten und welche ergänzen Ihre bisherigen Leistungen. Hier lesen Sie bitte zuerst Ihre Prüfungsordnung unter dem Stichwort "Mobilitätsfenster". Das gibt Ihnen schon mal den prüfungsrechtlichen Rahmen vor. Die meisten Prüfungsordnungen haben eine Obergrenze von 30 ECTS. Wir erwarten mindestens 15 ECTS.

Es geht darum, Ihre Leistungen "fest zu machen". Also schließen Sie mit der Fakultät und der Gastuniversität einen Vertrag - das Learning Agreement. Wir vereinbaren mit Ihnen, welche Leistungen Sie absolvieren und für welche Kurse/Module Sie diese hier angerechnet bekommen. Das klingt komplizierter als es ist, denn wir begleiten Sie dabei.